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Recht & Förderung

Degression der Einspeisevergütung: So sinkt Ihre Vergütung

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach mit Wechselrichter und Stromzähler zum Thema Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung gilt in der Regel 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme in dem Satz, der an diesem Datum festgelegt wurde. · Symbolbild, mit KI erstellt.

Degression der Einspeisevergütung: Die Degression bezeichnet die regelmäßige, gesetzlich festgelegte Absenkung der Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. Bleibt der bundesweite PV-Zubau im Zielkorridor zwischen 2.100 und 2.500 Megawatt, sinkt die Vergütung monatlich um 0,4 % (Basisdegression); außerhalb dieses Korridors kann der Satz laut Umweltbundesamt auf 1,4 % pro Monat steigen. Der zum Inbetriebnahmedatum gültige Satz bleibt dann 20 Jahre lang fest.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte die Degression der Einspeisevergütung nicht unterschätzen: Sie bestimmt, wie viel Cent pro Kilowattstunde Sie über die gesamte Förderdauer erhalten. Je später die Anlage ans Netz geht, desto niedriger fällt in der Regel der Vergütungssatz aus – denn die Sätze sinken in festen Schritten, nicht schlagartig. Wie genau diese Mechanik funktioniert, welche Fristen bei Ausschreibungen gelten und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden. Wer sich zusätzlich mit rechtlichen Rahmenbedingungen befassen möchte, findet in der Rubrik Recht & Förderung weiterführende Beiträge zu Ansprüchen, Fristen und Sonderregeln rund um die Einspeisevergütung.

Kurz zusammengefasst: Die Degression sorgt dafür, dass neu installierte PV-Anlagen tendenziell niedrigere Vergütungssätze erhalten als ältere Anlagen. Der Satz zum Inbetriebnahmezeitpunkt wird dann für 20 Jahre festgeschrieben, weshalb der genaue Anmeldezeitpunkt wirtschaftlich relevant ist.

Die wichtigsten Fakten

  • Basisdegression: 0,4 % pro Monat, wenn der Zubau im Korridor 2.100–2.500 MW bleibt
  • Erhöhte Degression: bis zu 1,4 % pro Monat bei Überschreiten des Zubaukorridors
  • Jährliche Auswirkung: bei 1,4 % monatlich sinkt die Vergütung binnen eines Jahres um rund 15 %
  • Förderdauer: 20 Jahre ab Inbetriebnahme, fester Satz
  • Grenze für feste Vergütung: bis 100 kW installierte Leistung
  • Ausschreibungsfristen: 9 Monate abschlagsfrei, Zuschlag verfällt nach 12 bzw. spätestens 24 Monaten

Was bedeutet Degression bei der Einspeisevergütung?

Degression bei der Einspeisevergütung bezeichnet die planmäßige, wiederkehrende Senkung der Vergütungssätze für neu ans Netz gehende Photovoltaikanlagen. Grundlage ist das EEG, das laut Wikipedia-Eintrag zur Einspeisevergütung in Deutschland eine staatlich festgelegte Vergütung für eingespeisten Strom vorsieht. Die Degression greift nicht rückwirkend bei bestehenden Anlagen, sondern nur bei neuen Inbetriebnahmen.

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Das Prinzip funktioniert wie eine Rutsche: Jeden Monat sinkt der Satz um einen festen Prozentwert, sodass später angemeldete Anlagen tendenziell weniger erhalten als früher installierte. Der Gesetzgeber koppelt die Höhe der Absenkung an den tatsächlichen PV-Zubau in Deutschland – wächst der Markt schneller als geplant, fällt die Degression stärker aus, stagniert er, bleibt sie moderat. Wer mehr über die konkrete Höhe der Vergütung erfahren möchte, findet Hintergründe im Beitrag zur Einspeisevergütung nach EEG für Einfamilienhäuser.

Wie stark sinkt die Vergütung und in welchen Schritten?

Die Absenkung erfolgt monatlich und orientiert sich am sogenannten Zubaukorridor. Bleibt der bundesweite Zubau zwischen 2.100 und 2.500 Megawatt, wirkt laut Umweltbundesamt die Basisdegression von aktuell 0,4 % pro Monat. Wird dieser Korridor überschritten, kann der Satz auf bis zu 1,4 % pro Monat steigen.

Der Unterschied wirkt auf den ersten Blick klein, summiert sich aber deutlich: Bei einem monatlichen Satz von 1,4 % sinkt die Vergütung innerhalb eines Jahres um rund 15 %. Wer seine Anlage also mehrere Monate später anmeldet als geplant, kann spürbar weniger pro Kilowattstunde erhalten. Diese Mechanik unterscheidet sich grundlegend von einer starren, dauerhaft gleichbleibenden Fördersumme.

Ab wann gilt die niedrigere Vergütung für Ihre Anlage?

Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung oder Installation. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz wird dann für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren festgeschrieben – spätere Degressionsschritte betreffen die eigene Anlage nicht mehr.

Wer die Netzanmeldung oder den Zählertausch verzögert, riskiert damit unbeabsichtigt einen niedrigeren Satz. Besonders bei größeren Anlagen oder Projekten mit Ausschreibungspflicht ist der genaue Stichtag entscheidend für die spätere Wirtschaftlichkeit. Mehr zur zeitlichen Entwicklung der Sätze liefert der Beitrag zur EEG-Vergütung 2026.

Für wen ist die Degression besonders relevant?

Besonders relevant ist die Degression für alle, die eine PV-Anlage neu planen oder deren Inbetriebnahme kurzfristig verschieben müssen. Betreiber bestehender Anlagen sind nicht betroffen, da ihr Vergütungssatz bereits fixiert ist.

Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten laut Umweltbundesamt eine feste Einspeisevergütung, während oberhalb dieser Schwelle Direktvermarktung Pflicht wird – hier spielt die Degression zusätzlich in Ausschreibungsprozesse hinein. Wer an Ausschreibungen teilnimmt, muss die abschlagsfreie Realisierungsfrist von 9 Monaten beachten; der Zuschlag verfällt spätestens 12 Monate nach Erteilung, bei Verzögerung der Inbetriebnahme über 24 Monate hinaus ebenfalls. Für private Dachanlagen unterhalb der 100-kW-Grenze ist das Verfahren einfacher, die zeitliche Planung bleibt aber wirtschaftlich wichtig, wie auch der Beitrag zur Einspeisevergütung und ihrem Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit erläutert.

Warum gibt es die Degression überhaupt?

Die Degression soll die Förderkosten für erneuerbare Energien im Zeitverlauf senken und den technischen Fortschritt bei Photovoltaik-Komponenten abbilden. Da Modulpreise und Installationskosten über die Jahre gesunken sind, sinkt parallel auch die notwendige Förderhöhe, um Wirtschaftlichkeit zu sichern.

Gleichzeitig setzt die Kopplung an den Zubaukorridor einen Steuerungsanreiz: Wächst der Markt schneller als vorgesehen, dämpft eine stärkere Degression den Zubau tendenziell, bleibt er hinter dem Zielwert zurück, wirkt nur die moderate Basisdegression. Ein häufiges Missverständnis ist, die Degression mit einer generellen Kürzung bestehender Verträge zu verwechseln – tatsächlich betrifft sie ausschließlich neue Inbetriebnahmen, während laufende Förderungen unverändert bleiben.

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Was sollten Sie vor Inbetriebnahme oder Anmeldung beachten?

Vor der Inbetriebnahme sollten Sie den geplanten Anmeldetermin realistisch mit ausreichendem zeitlichen Puffer einplanen, da Lieferverzögerungen bei Modulen oder Wechselrichtern den Stichtag verschieben können. Wird die Inbetriebnahme knapp, lohnt sich Rücksprache mit dem Netzbetreiber, um den tatsächlich relevanten Zähler- und Anmeldetermin zu klären.

Bei Ausschreibungspflicht ist zusätzlich die 9-monatige abschlagsfreie Frist zu beachten – wird sie überschritten, drohen Abschläge, bei Überschreiten von 24 Monaten verfällt der Zuschlag vollständig. Für die längerfristige Finanzplanung über die 20-jährige Förderdauer hinweg bietet sich ein detailliertes Cashflow-Modell an, wie es im Beitrag Cashflow-Modell PV: Einnahmen und Ausgaben über 20 Jahre planen beschrieben wird.

Übersicht: Degressionssätze und Fristen im Vergleich
Merkmal Wert
Basisdegression bei Zubau im Korridor 0,4 % pro Monat
Degression bei Zubau über Korridor bis 1,4 % pro Monat
Jahresrückgang bei 1,4 % monatlich ca. 15 %
Förderdauer 20 Jahre, Satz fixiert
Grenze feste Vergütung bis 100 kW
Abschlagsfreie Realisierungsfrist (Ausschreibung) 9 Monate
Zuschlagsverfall 12 bzw. spätestens 24 Monate

Quellen

Verwendete Quellen
Quelle Adresse
Wikipedia: Einspeisevergütung de.wikipedia.org

Mehr zum Thema im Bereich Recht & Förderung · Passend dazu: Direktvermarktung von Solarstrom als Alternative · Zuschuss für PV auf dem Mehrfamilienhaus: Wer ihn bekommt

Häufige Fragen zur Degression der Einspeisevergütung

Worin unterscheidet sich Degression von einer festen Vergütung?

Bei einer festen Vergütung bleibt der Satz für alle Anlagen unabhängig vom Anmeldezeitpunkt gleich, während die Degression den Satz für neu in Betrieb genommene Anlagen laufend absenkt. Einmal zugeteilt, bleibt der jeweilige Satz für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren unverändert – der Unterschied liegt also im Startzeitpunkt, nicht in der Laufzeit selbst.

Welche Ausnahmen oder Sonderregeln gibt es bei der Degression?

Sonderregeln betreffen vor allem Anlagen, die an Ausschreibungen teilnehmen: Hier gilt eine abschlagsfreie Realisierungsfrist von 9 Monaten, danach drohen Kürzungen, und der Zuschlag verfällt spätestens nach 24 Monaten. Anlagen bis 100 kW sind von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen und erhalten stattdessen eine feste Einspeisevergütung.

Welche Folge hat die Degression für die Wirtschaftlichkeit?

Die Degression senkt die zu erwartenden Einnahmen über die Förderdauer, wenn die Inbetriebnahme sich verzögert. Da der Satz für 20 Jahre fixiert wird, wirkt sich schon ein um wenige Monate späterer Anmeldetermin dauerhaft auf die Gesamtrendite der Anlage aus – eine frühe Inbetriebnahme sichert daher tendenziell höhere Erträge.

Was tun, wenn die Inbetriebnahme zeitlich knapp wird?

Bei knapper Zeitplanung sollten Sie frühzeitig mit Installateur und Netzbetreiber Termine abstimmen und Pufferzeiten für Lieferengpässe einplanen. Bei Ausschreibungspflicht ist besonders auf die 9-monatige abschlagsfreie Frist zu achten, da spätere Fertigstellung Abschläge oder sogar den Verfall des Zuschlags nach 24 Monaten nach sich ziehen kann.

Wie wirkt sich die Degression auf die Planung des Inbetriebnahmedatums aus?

Da der Vergütungssatz zum Inbetriebnahmedatum fixiert wird, lohnt sich eine möglichst zügige, aber sorgfältig geplante Fertigstellung. Wer flexibel ist, kann versuchen, die Anlage vor einem erwarteten Degressionsschritt anzumelden, sollte dabei aber keine überstürzten Entscheidungen zulasten der technischen Qualität treffen.

Fazit: Degression der Einspeisevergütung erfordert vorausschauende Planung

Die Degression der Einspeisevergütung senkt die Vergütungssätze monatlich um 0,4 % bis 1,4 %, abhängig vom bundesweiten PV-Zubau. Der zum Inbetriebnahmedatum gültige Satz gilt anschließend fest für 20 Jahre, weshalb Verzögerungen bei Anmeldung oder Ausschreibungsfristen von 9 bis 24 Monaten die Wirtschaftlichkeit spürbar beeinflussen können. Wer den Anmeldetermin realistisch plant, sichert sich den bestmöglichen Vergütungssatz für die gesamte Förderdauer.

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Verfasst von

Sabine kümmert sich um Stromspeicher, Batterietechnik und Notstrom. Sie rechnet Speichergrößen mit echten Verbrauchskurven nach statt mit Faustformeln und sagt auch dann, wenn ein Speicher sich nicht lohnt. Im eigenen Haus hat sie einen Speicher nachgerüstet und kennt die Tücken der Kopplung an eine bestehende Anlage. Wichtig ist ihr, dass Notstrom und Ersatzstrom nicht als dasselbe verkauft werden.

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