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PV-Lexikon

Einspeisevergütung bei Photovoltaik verständlich erklärt

Dach mit Solarmodulen und Wechselrichter in einer PV-Anlage zur Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung nach EEG wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt. · Symbolbild, mit KI erstellt.

Einspeisevergütung ist die gesetzlich festgelegte Zahlung, die ein Netzbetreiber für Solarstrom leistet, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, konkret in § 21 Abs. 1 EEG, und wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der PV-Anlage gezahlt. Die Höhe hängt von Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum ab.

Die Einspeisevergütung betrifft jeden Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Strom ins Netz abgibt – ob Einfamilienhaus, Gewerbebetrieb oder Freiflächenanlage. Sie funktioniert als staatlich garantierter Fixpreis pro Kilowattstunde, der über den Netzbetreiber ausgezahlt wird, und soll den Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich planbar machen. Wer die Grundlagen der Photovoltaik systematisch nachschlagen möchte, findet im PV-Lexikon weitere Begriffe rund um Vergütung, Eigenverbrauch und Anlagentechnik. Warum die Vergütung heute deutlich niedriger liegt als früher, und wie sie sich vom Eigenverbrauch unterscheidet, erklärt dieser Artikel im Detail.

Kurz zusammengefasst: Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich fixierte Zahlung für ins Netz eingespeisten Solarstrom, geregelt im EEG. Sie gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, ihre Höhe sinkt seit Jahren kontinuierlich, und sie unterscheidet sich klar vom Eigenverbrauch, bei dem selbst erzeugter Strom im Haus genutzt wird statt eingespeist zu werden.

Was ist bei der Einspeisevergütung wichtig zu wissen?

  • Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 EEG
  • Zahlungsdauer: 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage
  • Zahler: zuständiger Netzbetreiber
  • Betroffene Anlagen: Solar-, Wind-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomasseanlagen
  • Berechnungsgrundlage: eingespeiste Kilowattstunden, nicht selbst verbrauchter Strom
  • Trend: Vergütungssätze sinken mit jedem Inbetriebnahmedatum

Was bedeutet Einspeisevergütung genau?

Einspeisevergütung bezeichnet die staatlich festgelegte Zahlung, die ein Netzbetreiber für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien entrichtet. Laut dem Nachschlagewerk Wikipedia zum Stichwort Einspeisevergütung kommt dieses Instrument in zahlreichen Staaten zum Einsatz, um bestimmte Erzeugungsarten gezielt zu fördern.

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In Deutschland regelt § 21 Abs. 1 EEG den Anspruch. Betroffen sind nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern auch Windkraft-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomasseanlagen. Der Grundgedanke: Wer Strom aus erneuerbaren Quellen ins öffentliche Netz einspeist, soll dafür einen verlässlichen, über Jahre festen Preis erhalten – unabhängig von Marktschwankungen. Das unterscheidet die Einspeisevergütung von Marktpreisen, die täglich variieren können. Für Betreiber kleiner Dachanlagen bedeutet das Planungssicherheit über einen langen Zeitraum, ohne dass sie sich um Preisverhandlungen kümmern müssen.

Wie wird die Einspeisevergütung bei PV berechnet?

Die Vergütung pro Kilowattstunde richtet sich nach Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto niedriger tendenziell der Vergütungssatz pro Kilowattstunde, da größere Anlagen wirtschaftlicher betrieben werden können. Der genaue Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und bleibt für die gesamte Förderdauer gültig – spätere Absenkungen der gesetzlichen Sätze betreffen nur Neuanlagen, nicht bestehende Verträge.

Berechnet wird ausschließlich der Strom, der tatsächlich ins Netz eingespeist wird – nicht die gesamte erzeugte Menge. Wird ein Teil des Solarstroms direkt im Haushalt verbraucht, fließt dieser Anteil nicht in die Vergütungsberechnung ein. Betreiber sollten daher folgende Punkte prüfen:

  • Anlagengröße in Kilowatt Peak (kWp) ermitteln
  • Inbetriebnahmedatum dokumentieren, da es den Vergütungssatz fixiert
  • Einspeisemenge über den Zähler des Netzbetreibers erfassen lassen
  • Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung klären
  • Vergütungsbescheid des Netzbetreibers auf Plausibilität prüfen

Seit wann und wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Der Anspruch auf Einspeisevergütung beginnt mit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und läuft über 20 Jahre. Das Kalenderjahr der Inbetriebnahme wird dabei zusätzlich als volles Jahr mitgerechnet, sodass die tatsächliche Förderdauer je nach Inbetriebnahmemonat leicht variieren kann.

Nach Ablauf dieser 20 Jahre endet der gesetzliche Vergütungsanspruch. Anlagenbetreiber müssen sich dann anderweitig um die Vermarktung ihres Solarstroms kümmern, etwa über Direktvermarktung oder verstärkten Eigenverbrauch. Für ältere Anlagen, die bereits vor vielen Jahren ans Netz gegangen sind, rückt dieses Ende der Förderperiode näher – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, je mehr Bestandsanlagen aus der Förderung fallen.

Für wen ist die Einspeisevergütung relevant?

Relevant ist die Einspeisevergütung für jeden Betreiber einer PV-Anlage, der Strom ins öffentliche Netz einspeist – vom privaten Hausdach bis zur gewerblichen Freiflächenanlage. Auch kleine Balkonkraftwerke oder Dachanlagen mit wenigen Kilowatt Peak fallen grundsätzlich unter die Regelung, sofern eine Einspeisung ins Netz erfolgt und die Anlage entsprechend angemeldet wurde.

Bei gewerblichen Anlagen spielt die Einspeisevergütung oft eine andere Rolle als bei privaten Haushalten, da hier größere Investitionssummen und andere Finanzierungsmodelle im Vordergrund stehen. Wer sich für gewerbliche Anlagen interessiert, findet ergänzende Informationen im Beitrag Leasing oder Kauf bei gewerblichen PV-Anlagen. Bei kleinen privaten Anlagen dagegen ist die Vergütung häufig nur ein Baustein neben dem Eigenverbrauch, der wirtschaftlich meist deutlich attraktiver ist.

Warum ist sie für die Wirtschaftlichkeit wichtig?

Die Einspeisevergütung ist wichtig, weil sie planbare Einnahmen über 20 Jahre garantiert – unabhängig von Strompreisschwankungen am Markt. Sie liegt jedoch meist deutlich unter dem Preis, den Haushalte für bezogenen Strom zahlen. Das liegt daran, dass die Vergütung ursprünglich als Förderinstrument für den Netzausbau erneuerbarer Energien konzipiert wurde, nicht als Ersatz für den Strombezugspreis.

Für die Rendite einer PV-Anlage bedeutet das: Eigenverbrauch ist in der Regel wirtschaftlicher als Einspeisung, da selbst erzeugter und verbrauchter Strom keine zusätzlichen Netzentgelte oder Steuern verursacht und den teuren Netzbezug ersetzt. Die Einspeisevergütung sichert dagegen eine Grundrendite ab, auch wenn der Eigenverbrauchsanteil gering ist. Wer den Eigenverbrauch gezielt erhöhen möchte, kann dazu passende Strategien im Beitrag Lastmanagement bei PV-Anlagen nachlesen. Wie die Eigenverbrauchsquote als Kennzahl genau berechnet wird, erläutert der Beitrag Eigenverbrauchsquote: Was die Kennzahl wirklich misst.

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Wann greift die Einspeisevergütung nicht oder nur teilweise?

Die Einspeisevergütung greift nicht, wenn eine Anlage keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist, etwa bei reinen Inselanlagen ohne Netzanschluss. Auch nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer entfällt der gesetzliche Anspruch vollständig.

Sonderfälle ergeben sich zudem bei der Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung: Bei Überschusseinspeisung wird nur der Strom vergütet, der nach Abzug des Eigenverbrauchs übrig bleibt. Anlagenbetreiber, die sich für Volleinspeisung entscheiden, erhalten teils andere Vergütungssätze als bei Überschusseinspeisung, verzichten dafür aber auf den wirtschaftlich oft günstigeren Eigenverbrauch. Auch bei sehr großen Freiflächenanlagen können abweichende Regelungen greifen, etwa durch Ausschreibungsverfahren statt fester Vergütungssätze. Wer über Finanzierungsmodelle für eine PV-Anlage nachdenkt, findet Hintergründe im Beitrag Photovoltaik-Finanzierung: Kredit oder Barzahlung?.

Einspeisevergütung im Überblick: zentrale Merkmale
Merkmal Ausgestaltung
Rechtsgrundlage § 21 Abs. 1 EEG
Zahlungspflichtiger Netzbetreiber
Förderdauer 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Berechnungsbasis eingespeiste Kilowattstunden
Betroffene Energieträger Solar, Wind, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse

Quellen

Verwendete Quellen
Quelle Adresse
Wikipedia: Einspeisevergütung de.wikipedia.org

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Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Muss ich die Einspeisevergütung beantragen?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über den zuständigen Netzbetreiber, sobald die PV-Anlage angeschlossen und im Marktstammdatenregister erfasst ist. Ohne diese Anmeldung kann keine Vergütung ausgezahlt werden, weshalb Betreiber die Formalitäten möglichst frühzeitig nach der Inbetriebnahme klären sollten.

Ändert sich die Vergütung während der Laufzeit?

Nein, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz bleibt für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren gleich. Spätere gesetzliche Anpassungen betreffen ausschließlich neu in Betrieb gehende Anlagen, nicht bestehende Verträge mit dem Netzbetreiber.

Was passiert nach Ende der Förderdauer?

Nach Ablauf der 20 Jahre endet der gesetzliche Anspruch auf Einspeisevergütung vollständig. Betreiber müssen den Solarstrom dann anderweitig vermarkten, etwa über Direktvermarktung, Eigenverbrauch oder neue Verträge mit einem Stromabnehmer.

Lohnt sich Volleinspeisung trotz niedrigerer Vergütung?

Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist, etwa bei vermieteten Gebäuden ohne direkten Stromzugriff. In solchen Fällen bietet die feste Vergütung über 20 Jahre eine verlässliche Einnahmequelle, auch wenn der Satz pro Kilowattstunde niedriger liegt als bei Überschusseinspeisung.

Fazit: Feste Vergütung mit klaren Grenzen

Die Einspeisevergütung nach § 21 Abs. 1 EEG bietet Betreibern von PV-Anlagen über 20 Jahre eine planbare, gesetzlich fixierte Einnahme für eingespeisten Solarstrom. Sie liegt in der Regel unter dem Strompreis für Endverbraucher, weshalb Eigenverbrauch wirtschaftlich meist attraktiver ist. Nach Ablauf der Förderdauer entfällt der Anspruch vollständig, und Betreiber müssen sich um alternative Vermarktungswege kümmern.

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Verfasst von

Markus schreibt über Planung und Montage: Anlagengröße, Dachzustand, Montagesysteme und den Weg bis zum Zählertausch. Er geht Projekte vom Ende her an und fragt zuerst, welche Verbraucher in den nächsten Jahren dazukommen. Die Anlage auf der eigenen Scheune hat er mitgeplant und dabei einige Umwege gemacht, über die er offen schreibt. Ihn stört, wenn Dachstatik und Netzanschluss erst nach der Unterschrift zum Thema werden.

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